Nichtoperative Leistungen:
- Beratung zu Augenproblemen aller Art
- Allgemeine Augenheilkunde von der Brillenbestimmung bis zur Entzündungsbehandlung
- Ultraschalldiagnostik des Auges und der Augenhöhle (z.B. bei unklaren Schmerzen, fraglichen Tumoren etc.) (Weiterlesen...)
- Digitale Fluoreszenzangiographie (Untersuchung der Augendurchblutung z.B. bei Diabetes, Makulopathie und zur Abklärung der Indikation zur intravitrealen Injektion oder photodynamischen Therapie bei Makulopathie) (Weiterlesen...)
- Gesichtsfelduntersuchungen (z.B. bei grünem Star, nach Schlaganfall, bei Verdacht auf Hirntumor, zur Abklärung der Fahrtauglichkeit) (Weiterlesen...)
- Glaukomvorsorgeuntersuchungen (Überprüfen auf Vorliegen eines grünen Stars) in Form des allgemeinen Screenings (Augendruckbestimmung und Sehnervenbeurteilung) und in Form der Frühdiagnostik mit Lasertechnologie (GDX VCC oder OCT) (Weiterlesen...)
- Optische Kohärenztomographie (OCT) zur genauen Schichtuntersuchung der Netzhaut vor allem bei Problemen mit der Makula aber auch zur Glaukomvorsorge durch vermessen der Nervenfaserdicke (Weiterlesen...)
- Sehtests und Führerscheingutachten für die Führerscheinverordnung
- Untersuchung des Kontrastsehens und der Blendungsempfindlichkeit bei Nachtsehproblemen insbesondere bei Autofahrern (Autofahrer-Check)
- Testung des Farbensehens bei angeborenen oder durch Erkrankungen erworbenen Farbsehstörungen
- Bestimmung von kleinwinkligem Schielen und Messung des Sehfehlers auch ohne Tropfen (u.a. Plusoptix Vision Screener) bei Kindern ab 6 Monate
- Besonders genaue Vermessung des Auges zur Bestimmung der Linse bei der Grauen Star Operation mittels optischer Biometrie (IOL-Master)
- Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen (G37, Ermächtigung zu Siebtest, Ergänzungsuntersuchung)
- Netzhautuntersuchungen bei Frühgeburten
- Narkoseuntersuchungen von Kleinkindern (bei fehlender Mitarbeit)
- Beratung zu Laseroperationen bei Kurzsichtigkeit und beliebigen anderen Augenoperationen und Operationstechniken in der Augenheilkunde
Operative Leistungen:
- Entfernung des Grauen Stars mit Linseneinpflanzung (ambulant und stationär) (Weiterlesen...)
- Behandlung der feuchten Makulopathie, Makulaödemen bei Diabetes und Venenverschlüssen des Auges mit der Intravitrealen Injektion (“die Spritze ins Auge”) von Avastin® und Lucentis® oder durch Einpflanzung von Medikamententrägern (Ozurdex®) (Weiterlesen...)
- Behandlung des Nachstars mit dem Laser
- Behandlung des Grünen Stars mit dem Laser
- Behandlung von Netzhauterkrankungen (Diabetes, Gefäßverschlüsse, Netzhautlöcher) mit dem Laser (Weiterlesen...)
- Behebung von Lidfehlstellungen (Umklappen des Lides nach aussen oder innen, reibende Wimpern etc.)
- Entfernung von gut- und bösartigen Tumoren bzw. “Muttermalen” auf den Lidern und in der Augenumgebung klassisch chirurgisch (Weiterlesen...) oder ggf narbenlos mit “Radiowellenchirurgie” (Weiterlesen...)
- Kosmetische Operationen der Unterlider wie z.B. “Tränensackentfernung” (Weiterlesen...)
- Kosmetische Operationen der Oberlider z.B. bei “hängender Oberlidhaut” (Lidstraffung) (Weiterlesen...)
- Entfernung von Bindehautveränderungen (z.B. Flügelfell)
- Versorgung von Augenverletzungen
Was sind denn IGeL-Leistungen ?
Seit einigen Jahren geistert ein teilweise sehr kontrovers diskutierter Begriff durch Arztpraxen und die Presse, die sogenannte IGeL-Leistung.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist darauf ausgerichtet nur das zu finanzieren, was im Sinne des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” ist. Gleichzeitig nehmen jedoch die technischen und therapeutischen Möglichkeiten in der Medizin ständig zu. Vieles davon findet nur schwer, zu langsam oder gar nicht Eingang in den offiziellen Leistungskatalog und ist daher nicht “auf Chipkarte” erhältlich. Es besteht daher die Möglichkeit für den gesetzlich versicherten Patienten zusätzliche diagnostische und therapeutische Leistungen auf eigene Kosten zu beanspruchen, die sogenannten “Individuellen-Gesundheits-Leistungen” - kurz: IGeL. Die Behauptung mancher Kassenvertreter und Politiker, daß seien doch alles Dinge, die man nicht braucht, denn alles was notwendig ist würde schließlich bezahlt, kann man so generell nicht stehen lassen. Es ist reines Wunschdenken, denn ein allumfassendes Leistungsversprechen, ist bei begrenzten Mitteln der Solidargemeinschaft nicht erfüllbar.
Die IGeL-Leistungen kann man mit gewissen fliessenden Übergängen unterscheiden in:
- Medizinisch erforderliche Leistungen, die von der GKV nicht bezahlt werden
- Ärztlich empfehlenswerte Leistungen ausserhalb des GKV-Systems
- Vom Patienten gewünschte, ärztlich vertretbare Leistungen.
Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), also wie bei Privatpatienten abgerechnet. Wichtig ist eine ausführliche Beratung durch den Arzt Ihres Vertrauens über Sinn und Kosten dieser Maßnahmen. In Verruf geraten sind diese Leistungen leider auch dadurch, daß manche Kollegen in finanziell kritischeren Zeiten diesbezüglich ein Gewinnstreben an den Tag legen, daß im Vertrauensverhältnis Arzt-Patient nichts zu suchen hat. Unsere Berufsordnung sieht jedoch vor, daß hier sehr seriös und mit umfangreicher Aufklärung vorgegangen wird. Dies wird vom Gros der Ärzte eingehalten und muß auch so bleiben.
Sie können in unserer Praxis sicher sein nur sinnvolle Vorschläge diesbezüglich zu bekommen.
Beispiele aus der Augenheilkunde:
Führerscheingutachten, Autofahrersehtest, Glaukomvorsorge, Spezialdiagnostik wie z.B. OCT, GDx, Blendungsempfindlichkeit und Nacht- bzw. Farbensehen, spezielle Biometrie mit dem IOL-Master und kosmetische Operationen wie Lidstraffungen.